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Nach der Auferlegung der in der Verordnung (EG) Nr. 1962/2006 vorgesehenen Schutzmaßnahmen hat die zuständige Zivilluftfahrtbehörde Bulgariens (nachstehend „die bulgarische Zivilluftfahrtbehörde“ genannt) der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) einen Abhilfemaßnahmenplan vorgeschlagen und mit der EASA vereinbart, der die bei früheren Besuchen der EASA und der Arbeitsgemeinschaft europäischer Luftfahrtverwaltungen (Joint Aviation Authorities, JAA) festgestellten Flugsicherheitsmängel beheben sollte.
Die Kommission ersuchte die EASA am 6. September 2007 um Überprüfung der Einhaltung aller Vorschriften für die Flugsicherheit durch die bulgarische…
Die bulgarische Zivilluftfahrtbehörde reagierte unverzüglich und schlug der EASA Abhilfemaßnahmen vor, die mit Zustimmung der EASA umgesetzt wurden. Zur…
Gleichzeitig kam die EASA zu dem Schluss, dass weitere Verbesserungen insbesondere im Bereich der Lufttüchtigkeitszeugnisse und der fortlaufenden Aufsicht…
Der Flugsicherheitsausschuss hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) und die Kommission zu den in den von der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005…
Der Flugsicherheitsausschuss hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) und die Kommission zu den in den von der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005…
Am 15. Mai 2008 beantragte Bulgarien bei der Kommission förmlich, die Schutzmaßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1962/2006 zu überprüfen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.