Erwägungsgrund 12 32008R0889
Um eine Belastung der natürlichen Ressourcen wie Boden und Wasser durch Nährstoffe zu vermeiden, sollte für die Verwendung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und den Tierbesatz je Hektar eine Obergrenze festgesetzt werden. Dieser Grenzwert sollte auf den Stickstoffgehalt der Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft bezogen werden.