Erwägungsgrund 38 32008R0889
Die Bedingungen, unter denen Informationen von diesen Rechnersystemen verarbeitet werden, sowie Form und Inhalt der Dokumente, die der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 zu übermitteln sind, müssen angesichts der Weiterentwicklung der geltenden Regelungen oder Verwaltungsanforderungen häufig angepasst werden. Darüber hinaus sollten die von den Mitgliedstaaten übermittelten Dokumente einheitlich aufgemacht sein. Um dies zu erreichen und die Verfahren zu vereinfachen und sicherzustellen, dass die betreffenden Rechnersysteme sofort operativ sind, sollten Form und Inhalt der Dokumente in Mustern oder Fragebögen vorgegeben werden, die von der Kommission nach Unterrichtung des Ausschusses für den ökologischen Landbau anzupassen und zu aktualisieren sind.