Erwägungsgrund 6 32008R0889
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben können oder Rückstände in Agrarerzeugnissen hinterlassen können, sollte erheblich eingeschränkt werden. Bei der Schädlings-, Krankheits- und Unkrautbekämpfung sollte vorbeugenden Maßnahmen der Vorzug gegeben werden. Ferner sollte die Verwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel geregelt werden.