Erwägungsgrund 22 32008R0889
Unter bestimmten Bedingungen können ökologische/biologische Erzeugnisse zusammen mit nichtökologischen/nichtbiologischen Erzeugnissen gesammelt und befördert werden. Es sollten spezifische Vorschriften festgelegt werden, um die ordnungsgemäße Trennung ökologischer/biologischer und nichtökologischer/nichtbiologischer Erzeugnisse während ihrer Handhabung zu gewährleisten und jedes Vermischen der Erzeugnisse zu vermeiden.