Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die präventive Verabreichung chemisch-synthetischer allopathischer Arzneimittel ist in der ökologischen/biologischen Landwirtschaft verboten. Bei kranken oder verletzten Tieren, bei denen eine sofortige Behandlung erforderlich ist, sollte die Verwendung dieser Arzneimittel jedoch auf ein striktes Minimum begrenzt werden. Um die Glaubwürdigkeit des ökologischen Landbaus/der biologischen Landwirtschaft für den Verbraucher zu erhalten, sollten außerdem restriktive Maßnahmen beispielsweise in Form der Verdoppelung der Wartezeit nach Verabreichung chemisch-synthetischer allopathischer Arzneimittel zulässig sein.
Unbeschadet von Artikel 24 Absatz 3 ist die präventive Verabreichung chemisch-synthetischer allopathischer Tierarzneimittel oder von Antibiotika verboten.
Krankheiten sind unverzüglich zu behandeln, um ein Leiden der Tiere zu vermeiden; chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel einschließlich…
Krankheiten sind unverzüglich zu behandeln, um ein Leiden der Tiere zu vermeiden; chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel einschließlich…
Lassen sich die Krankheit oder die Verletzung mit den Maßnahmen gemäß den Absätzen 1 und 2 nicht bekämpfen und erweist sich eine Behandlung als unbedingt…
Allopathische Behandlungen sind auf zwei Behandlungen jährlich beschränkt, ausgenommen Impfungen und obligatorische Tilgungspläne. Bei einem Produktionszyklus…
In der ökologischen/biologischen Bienenhaltung sind Tierarzneimittel gestattet, sofern die jeweilige Verwendung in dem betreffenden Mitgliedstaat nach den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.