Erwägungsgrund 24 32008R0889
Gemäß Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 sollten spezifische Vorschriften für die in diesem Artikel vorgesehenen Ausnahmen festgelegt werden. Dabei sollten der Nichtverfügbarkeit von Tieren, Futtermitteln, Bienenwachs, Saatgut, Pflanzkartoffeln und Zutaten aus ökologischer/biologischer Produktion sowie spezifischen Problemen im Zusammenhang mit der Tierhaltung und Katastrophenfällen Rechnung getragen werden.