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Zur ordnungsgemäßen Verwaltung statistischer Angaben und Bezugsdaten müssen die der Kommission von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen direkt und so effizient wie möglich verwendet werden können. Entsprechend sollten alle zur Verfügung zu stellenden oder zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission auszutauschenden Informationen elektronisch oder digital übermittelt werden.
Zusammenfassungen der Daten über das Funktionieren der elektronischen Berichterstattungssysteme der Mitgliedstaaten werden der Kommission auf ihren Wunsch in…
Der Austausch von Informationen und Dokumenten zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten sowie die Bereitstellung und Übermittlung von Informationen der…
Um eine reibungslose Verwaltung dieser Regelung sicherzustellen, müssen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Kommission die nötigen statistischen…
Es sollte sichergestellt werden, dass ein elektronischer Datenaustausch mit anderen Mitgliedstaaten und der Kommission oder der von ihr bezeichneten Stelle…
Es sollten zweckdienliche statistische Daten erhoben werden, um verlässliche Informationen für die Durchführung und Begleitung dieser Verordnung und als…
Im Hinblick auf eine Modernisierung der Verwaltung des Systems ist die Übermittlung der von der Kommission angeforderten Angaben auf elektronischem Wege…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.