Erwägungsgrund 36 32007R0834
Es sollten zweckdienliche statistische Daten erhoben werden, um verlässliche Informationen für die Durchführung und Begleitung dieser Verordnung und als Instrumente für Produzenten, Marktteilnehmer und politische Entscheidungsträger zu erhalten. Der Bedarf an statistischen Daten sollte im Rahmen des Statistischen Programms der Gemeinschaft festgelegt werden.