Erwägungsgrund 1 32008R0904
Die Verordnung (EWG) Nr. 4056/87 der Kommission vom 22. Dezember 1987 zur Festlegung der Analysenmethoden und anderer technischer Bestimmungen für die Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3035/80 des Rates zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen und der Kriterien zur Festlegung des Erstattungsbetrags für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in Form von nicht unter Anhang II des Vertrages fallenden Waren ausgeführt werden ist in wesentlichen Punkten geändert worden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit empfiehlt es sich daher, die genannte Verordnung zu kodifizieren.