Verordnung (EG) Nr. 904/2008 der Kommission vom 17. September 2008 zur Festlegung der Analysenmethoden und anderer technischer Bestimmungen für die Anwendung der Ausfuhrregelung für nicht unter Anhang I des EG-Vertrags fallende Waren (kodifizierte Fassung)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 6 32008R0904
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