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Die Verwendung solcher Proteine für die Herstellung von Heimtierfutter ist jedoch derzeit in der Gemeinschaft zulässig. Im Interesse der Kohärenz des Gemeinschaftsrechts sollte die Ausfuhr verarbeiteter Heimtierfuttermittel, einschließlich Dosenfutter, die aus Wiederkäuern gewonnene verarbeitete tierische Proteine enthalten, in Drittländer zugelassen werden.
Mitgliedstaaten oder Gebiete von Mitgliedstaaten mit einem unbestimmten BSE-Risiko dürfen kein Tierfutter ausführen oder lagern, das für landwirtschaftliche…
Der folgende Erwägungsgrund wird eingefügt: „(8a) Die Verfütterung von bestimmten von Nichtwiederkäuern stammenden verarbeiteten tierischen Proteinen an…
Anhang IV Teil III Buchstabe E Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sieht vor, dass die Ausfuhr von aus Wiederkäuermaterial gewonnenen verarbeiteten…
Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse dürfen nur dann zur Verwendung in der Gemeinschaft aus Drittländern eingeführt, in der Gemeinschaft in den Verkehr…
Aus Gründen der Klarheit und Kohärenz der Gemeinschaftsvorschriften sollte dieses Verfahren auch für Behörden in Drittländern gelten, die zur Führung von…
Die Bedingungen für Transport, Lagerung und Verpackung von losen Futtermitteln, die verarbeitete tierische Proteine enthalten, sollten geklärt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.