Erwägungsgrund 3 32016R0027
Die Europäische Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit haben vereinbart, dass die Aufgaben der Erstellung und Veröffentlichung des zusammenfassenden Jahresberichts der Union über die Überwachung und Testung von Wiederkäuern auf transmissible spongiforme Enzephalopathien von der Kommission an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit übertragen werden. Daher sollte Anhang III Kapitel B der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 entsprechend geändert werden.