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Anhang IV Teil II der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält die Ausnahmen von dem Verbot gemäß Artikel 7 Absatz 1 der genannten Verordnung und die besonderen Bedingungen für die Anwendung dieser Ausnahmeregelungen.
Die gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 möglichen Ausnahmen von den Bestimmungen des Artikels 1 Absatz 2 sind in Anhang V dieser…
Die in Artikel 2 Absatz 2 Unterabsatz 3 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 2991/94 vorgesehene Ausnahme findet auf die in Anhang I der vorliegenden…
Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Die Anhänge II, V, VI, VIII, IX und XI der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Die Anhänge I, VII, VIII, IX und XI der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 werden gemäß dem Anhang zur vorliegenden Verordnung geändert.
Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.