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In Artikel 2 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe c der Verordnung (EWG) Nr. 3149/92 sind Beteiligungen für den Kauf auf dem Markt von Erzeugnissen vorgesehen, von denen vorübergehend keine Interventionsbestände zur Verfügung stehen. Die derzeitigen Bestände der Interventionsstellen an Getreide für den menschlichen Verzehr sind sehr niedrig und ihr Verkauf auf dem Markt wurde bereits veranlasst. Des Weiteren verfügen die Interventionsstellen derzeit über keinerlei Bestände an Reis und Magermilchpulver, und es ist nicht damit zu rechnen, dass 2008 noch Interventionsankäufe dieser landwirtschaftlichen Grundstoffe erfolgen. Daher sind die Beteiligungen für den Kauf der Mengen Getreide, Magermilchpulver und Reis festzusetzen, die für die Durchführung des Programms im Haushaltsjahr 2009 erforderlich sind.
In Artikel 2 Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EWG) Nr. 3149/92 sind Beteiligungen für den Kauf auf dem Markt von Erzeugnissen vorgesehen, von…
In Artikel 2 Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EWG) Nr. 3149/92 sind Beteiligungen für den Kauf auf dem Markt von Erzeugnissen vorgesehen, von…
Während der Entnahme von Reis aus griechischen Interventionsbeständen wurde festgestellt, dass die verfügbaren Mengen nicht ausreichten, um den Jahresplan in…
Die den Mitgliedstaaten gewährten Beteiligungen für den Kauf von Getreide, Magermilchpulver und Reis, die für das in Artikel 1 genannte Programm benötigt…
Die den Mitgliedstaaten gewährten Beteiligungen für den Kauf auf dem Markt von Getreide, Magermilchpulver und Reis, die für das in Artikel 1 genannte Programm…
Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3149/92 der Kommission vom 29. Oktober 1992 mit Durchführungsbestimmungen für die Lieferung von Nahrungsmitteln aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.