Art. 51 Abs. 3 32009R1010Informationsaustausch mit Drittländern
Die Kommission kann im Rahmen der zwischen der Gemeinschaft und Drittländern geschlossenen Fischereiabkommen oder im Rahmen der regionalen…
Art. 49 Abs. 2 32010R0904VERORDNUNG (EU) Nr. 904/2010 DES RATES vom 7. Oktober 2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (Neufassung)
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission sämtliche verfügbaren Informationen, die für die Anwendung dieser Verordnung sachdienlich sind.
Art. 45 Abs. 1 32009R1010Informationsersuchen
Auf Ersuchen eines Mitgliedstaats oder der Kommission übermittelt der ersuchte Mitgliedstaat alle sachdienlichen Informationen, die erforderlich sind um…
Art. 10 Abs. 2 32004R0314VERORDNUNG (EG) Nr. 314/2004 DES RATES vom 19. Februar 2004 über ein Waffenembargo angesichts der Lage in Simbabwe
Die Mitgliedstaaten übermitteln einander und der Kommission unverzüglich ihnen vorliegende sonstige sachdienliche Informationen, die die wirksame Durchführung…
Art. 41 Abs. 2 32009R1010Information ohne vorheriges Ersuchen
Leitet ein Mitgliedstaat Durchsetzungsmaßnahmen im Zusammenhang mit IUU-Fischerei oder einem Verstoß gemäß Absatz 1 ein, so teilt er dies den anderen…