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Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck schwerer Verstoß jeden in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung fallenden Verstoß, der in Artikel 90 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 aufgeführt ist oder gemäß Artikel 90 Absatz 3 jener Verordnung als schwerer Verstoß eingestuft wird.
Artikel 42 erhält folgende Fassung: Schwere Verstöße Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck „schwerer Verstoß“ jeden in den Anwendungsbereich…
"schwerer Verstoß" ist ein Verstoß, der als solcher im einschlägigen Unionsrecht – darunter Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates und…
Jede der folgenden Zuwiderhandlungen stellt einen schweren Verstoß im Sinne des Artikels 90 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 dar:
Jede der folgenden Zuwiderhandlungen stellt einen schweren Verstoß im Sinne des Artikels 90 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 dar:
Unbeschadet anderer Sanktionen gemäß dieser Verordnung und nationalem Recht stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass ein schwerer Verstoß, infolge dessen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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