Erwägungsgrund 9 32009R1010Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 wird ein System zur gegenseitigen Unterstützung der Mitgliedstaaten untereinander, zur…
Erwägungsgrund 2 32019D1862BESCHLUSS (EU) 2019/1862 DER KOMMISSION vom 6. November 2019 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkungen bestimmter Rechte der betroffenen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Europäische Kommission im System der Union zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei
Gemäß den Artikeln 25 bis 28 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 nimmt die Kommission Auswertungen vor, um Fischereifahrzeuge zu ermitteln, die an IUU-Fischerei…
Art. 29 Abs. 2 32009R1010Gemeinsame Nutzung von Informationen über anerkannte Wirtschaftsbeteiligte
Das Informationssystem für die IUU-Fischerei gemäß Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 kann für den Informations- und Kommunikationsprozess zwischen…
Art. 41 Abs. 2 32009R1010Information ohne vorheriges Ersuchen
Leitet ein Mitgliedstaat Durchsetzungsmaßnahmen im Zusammenhang mit IUU-Fischerei oder einem Verstoß gemäß Absatz 1 ein, so teilt er dies den anderen…
Art. 49 Abs. 1 32009R1010Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission
Jeder Mitgliedstaat übermittelt der Kommission alle von ihm als sachdienlich erachtete Informationen in Bezug auf Methoden, Praktiken und beobachtete Trends,…