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Vier-Stunden-Frist für die Vorlage der Fangbescheinigung vor Eintritt in das Gemeinschaftsgebiet Verbringung der Sendungen mit Fischereierzeugnissen in die Gemeinschaft auf dem Luftweg Zwei-Stunden-Frist für die Vorlage der Fangbescheinigung vor Eintritt in das Gemeinschaftsgebiet Verbringung der Sendungen mit Fischereierzeugnissen in die Gemeinschaft auf der Straße Vier-Stunden-Frist für die Vorlage der Fangbescheinigung vor Eintritt in das Gemeinschaftsgebiet Verbringung der Sendungen mit Fischereierzeugnissen in die Gemeinschaft auf dem Schienenweg
Abweichend von Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 gelten für die Vorlage von Fangbescheinigungen für die Einfuhr von Fischererzeugnissen in…
Der Einführer von Fischereierzeugnissen in die Union übermittelt den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in den die Fischereierzeugnisse eingeführt werden…
Abweichend von Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 müssen Schiffe, die in Anhang I der vorliegenden Verordnung aufgeführte Arten von…
Der Flaggenmitgliedstaat kann für Fischereifahrzeuge unter seiner Flagge unter Berücksichtigung der Art der Fischereierzeugnisse, der Entfernung der Fanggründe…
Gemäß Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 kann die für die Voranmeldung von Anlandungen und Umladungen in einem Hafen…
Voranmeldung mindestens 4 Stunden vorher Anlandung von Frischfischerzeugnissen durch Fischereifahrzeuge in bezeichneten Gemeinschaftshäfen
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.