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Verordnung (EG) Nr. 1050/2009 der Kommission vom 28. Oktober 2009 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Azoxystrobin, Acetamiprid, Clomazon, Cyflufenamid, Emamectinbenzoat, Famoxadon, Fenbutatinoxid, Flufenoxuron, Fluopicolid, Indoxacarb, Ioxynil, Mepanipyrim, Prothioconazol, Pyridalyl, Thiacloprid und Trifloxystrobin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
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