Erwägungsgrund 2 32009R1050
Im Rahmen eines Verfahrens gemäß der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Azoxystrobin für die Anwendung bei Mangold und Broccoli wurde gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag auf Änderung der derzeitigen Rückstandshöchstgehalte gestellt.