Verordnung (EG) Nr. 1050/2009 der Kommission vom 28. Oktober 2009 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Azoxystrobin, Acetamiprid, Clomazon, Cyflufenamid, Emamectinbenzoat, Famoxadon, Fenbutatinoxid, Flufenoxuron, Fluopicolid, Indoxacarb, Ioxynil, Mepanipyrim, Prothioconazol, Pyridalyl, Thiacloprid und Trifloxystrobin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) prüfte die Anträge und Bewertungsberichte, insbesondere im Hinblick auf die Risiken für Verbraucher und gegebenenfalls für Tiere, und gab mit Gründen versehene Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Rückstandshöchstgehalten ab. Diese Stellungnahmen wurden der Kommission und den Mitgliedstaaten übermittelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Erwägungsgrund 6 32009R1050
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