Erwägungsgrund 31 32009R1060
Eine Ratingagentur sollte für Ratingtätigkeiten eine ausreichende Zahl von Mitarbeitern mit angemessenen Kenntnissen und Erfahrungen abstellen. Sie sollte insbesondere sicherstellen, dass sowohl für die Abgabe, Überwachung und Aktualisierung von Ratings angemessene personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen.