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Die sichere Bearbeitung umfasst die Anwendung eines Herstellungsprozesses auf das verwendete Material, mit dem Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier, die von dem verwendeten Material oder von anderen im Herstellungsprozess anfallenden Stoffen ausgehen, auf ein annehmbares Niveau verringert werden. Es ist sicherzustellen, insbesondere durch Maßnahmen zur Testung des Endprodukts, dass das Folgeprodukt keine unannehmbaren Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier birgt.
Verhütung und Minimierung von Risiken für die Gesundheit von Menschen und Tieren, die sich aus tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten ergeben;
die Zwischenprodukte aufgrund von Reinigung oder anderen Behandlungen, denen die in den Zwischenprodukten enthaltenen tierischen Nebenprodukte unterworfen…
Im Falle von Gefahren für die Gesundheit von Mensch oder Tier finden Artikel 53 und 54 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 über Sofortmaßnahmen zum Schutz der…
Zu den sicheren Endverwendungszwecken von Folgeprodukten zählt die Verwendung: a) unter Bedingungen, die keine unannehmbaren Gefahren für die Gesundheit von…
Die Herkunftssicherung umfasst die Verwendung von Material, a) von dem keine unannehmbaren Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier ausgehen; b) das unter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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