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Es ist wichtig den Ausgangspunkt im Lebenszyklus tierischer Nebenprodukte festzulegen, ab dem die Anforderungen dieser Verordnung gelten. Sobald ein Produkt zu einem tierischen Nebenprodukt geworden ist, sollte es nicht wieder in die Nahrungskette gelangen. Besondere Umstände gelten für die Behandlung bestimmter Rohstoffe, wie Häute, die in Anlagen oder Betrieben behandelt werden, die gleichzeitig in die Nahrungskette und die Kette tierischer Nebenprodukte integriert sind. In diesen Fällen sollten die notwendigen Maßnahmen durch Trennung ergriffen werden, um potenzielle Risiken für die Lebensmittelkette zu mildern, die sich aus einer Kreuzkontamination ergeben können. Für andere Anlagen sollten risikobasierte Bedingungen festgelegt werden, um eine Kreuzkontamination zu verhindern, insbesondere durch die Trennung zwischen der Kette tierischer Nebenprodukte und der Lebensmittelkette.
Tätigkeiten unter Verwendung tierischer Nebenprodukte, durch die ein beträchtliches Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier entsteht, sollten nur Anlagen…
In der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 wurden tierische Nebenprodukte je nach Risiko in drei Kategorien eingeteilt. Gemäß der Verordnung müssen die Unternehmer…
Es ist angebracht, die Bedingungen für das Inverkehrbringen von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten, die zur Verfütterung bestimmt sind, und von…
Die Bearbeitung, Verarbeitung und Lagerung tierischer Nebenprodukte in gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 oder gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG)…
Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte sollten auf der Grundlage von Risikobewertungen in drei Kategorien eingeteilt werden, die ihre Gefahr für die…
Nach der Sammlung müssen tierische Nebenprodukte unter Bedingungen gehandhabt werden, die geeignet sind, die Übertragung unannehmbarer Risiken für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.