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Zur Weiterentwicklung in Wissenschaft und Forschung sowie für künstlerische Aktivitäten kann die Verwendung tierischer Nebenprodukte oder Folgeprodukte aller Kategorien nötig sein — zuweilen in Mengen, die geringer sind als die handelsüblichen. Um die Einfuhr und Verwendung derartiger tierischer Nebenprodukte oder ihrer Folgeprodukte zu ermöglichen, sollte die zuständige Behörde die Bedingungen für einschlägige Tätigkeiten von Fall zu Fall bestimmen können. Harmonisierte Bedingungen sollten festgelegt werden, wenn Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene erforderlich sind.
Die zuständige Behörde kann abweichend von den Artikeln 12, 13 und 14 die Verwendung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte zu Ausstellungszwecken,…
Tierische Nebenprodukte sollten nur verwendet werden, wenn die Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier im Zuge ihrer Verarbeitung und des…
Bestimmten Betrieben oder Anlagen, die nur geringe Mengen tierischer Nebenprodukte ohne Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier handhaben, sollte erlaubt…
Darüber hinaus sollte die Kommission die Befugnis erhalten, spezifischere Vorschriften anzunehmen betreffend die Sammlung und den Transport tierischer…
Für die Einfuhr von tierischen Nebenprodukten und deren Folgeprodukten in die Gemeinschaft und für die Durchfuhr solchen Materials sollten Vorschriften gelten,…
Der Fortschritt in Wissenschaft und Technik könnte die Entwicklung von Verfahren ermöglichen, mit denen sich Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.