Gesetze
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Für einen wirksamen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten sollten einzelstaatliche Kontaktstellen benannt und bestimmte gemeinsame Verfahren zumindest hinsichtlich der Frist und der Art der zu übermittelnden Informationen festgelegt werden.
Um den Informationsaustausch zwischen den einzelstaatlichen Behörden zu erleichtern und zu verstärken, sollten die Mitgliedstaaten die sachdienlichen…
Um den Informationsaustausch zwischen den einzelstaatlichen Behörden zu erleichtern und zu verstärken, sollten die Mitgliedstaaten die sachdienlichen…
Zur Förderung der Zusammenarbeit, einschließlich des Informationsaustauschs, der Mitgliedstaaten untereinander sowie zwischen den Mitgliedstaaten und der…
Zu demselben Zweck muss es in jedem Mitgliedstaat eine oder mehrere Kontaktstellen geben, die in der Lage sind, die ihnen zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen.…
Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erfordert ein gut funktionierendes elektronisches Informationssystem, damit die zuständigen Behörden ihre…
Im Hinblick auf eine bessere Kommunikation sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eine Website mit allgemeinen Informationen in einem öffentlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.