Erwägungsgrund 26 32014L0066
Zwar sollten mit der spezifischen Mobilitätsregelung im Rahmen dieser Richtlinie eigenständige Regeln für die Einreise und den Aufenthalt von Arbeitnehmern festgelegt werden, die unternehmensintern zu Arbeitszwecken in andere Mitgliedstaaten als den Mitgliedstaat transferiert werden, der den Aufenthaltstitel für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer ausgestellt hat, jedoch gelten weiterhin alle anderen in den einschlägigen Bestimmungen des Schengen-Besitzstands festgelegten Regeln für das Überschreiten von Grenzen durch Personen.