Erwägungsgrund 6 32008R0566
Die betreffenden Marktteilnehmer sollten Zugang zu ihren Räumlichkeiten und zu allen Aufzeichnungen gewähren, damit die Sachverständigen der Kommission, die zuständige Behörde bzw. die unabhängige Einrichtung die Anwendung des Artikels 113b der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 kontrollieren können.