Art. 5 Abs. 1 31996R0499VERORDNUNG (EG) Nr. 499/96 DES RATES vom 19. März 1996 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für einige Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Island
Die erforderlichen Bestimmungen zur Durchführung dieser Verordnung, und zwar insbesondere werden nach dem Verfahren des Artikels 6 Absatz 2 erlassen.
Art. 22 Abs. 3 32002L0056RICHTLINIE 2002/56/EG DES RATES vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln
Durchführungsbestimmungen zu Absatz 1 können nach dem in Artikel 25 Absatz 2 genannten Verfahren erlassen werden.
Art. 21 Abs. 3 32002L0057RICHTLINIE 2002/57/EG DES RATES vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen
Durchführungsbestimmungen zu Absatz 1 können nach dem in Artikel 25 Absatz 2 genannten Verfahren erlassen werden.
Art. 5 Abs. 1 31995R0992VERORDNUNG (EG) Nr. 992/95 DES RATES vom 10. April 1995 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für einige Agrar- und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Norwegen
Die erforderlichen Bestimmungen zur Durchführung dieser Verordnung, und zwar insbesondere werden nach dem Verfahren des Artikels 6 Absatz 2 erlassen.
Art. 24 Abs. 3 32002L0054Durchführungsbestimmungen zu Absatz 1 können nach dem in Artikel 28 Absatz 2 genannten Verfahren erlassen werden.