Erwägungsgrund 5 31996R0499
Zur Vereinfachung ist vorzusehen, daß notwendige Ergänzungen und technische Anpassungen dieser Verordnung, die sich aus Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des Taric ergeben, die Verlängerung von Tarifmaßnahmen, die Anpassungen, die wegen des Abschlusses von Protokollen oder Briefwechseln erforderlich sind, Änderungen dieser Verordnung, die aus anderen im Rahmen des genannten Abkommens erlassenen Rechtsakten folgen, sowie die sich aus Entscheidungen des Rates ergebenden Änderungen der Kontingentsmengen, -zeiträume oder -zollsätze von der Kommission nach Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex vorgenommen werden können.