Erwägungsgrund 23 32009R1099
Leitlinien der Gemeinschaft sind ein nützliches Instrument, um den Unternehmern und zuständigen Behörden die einschlägige Informationen über die anzuwendenden Parameter zu liefern, so dass beim Tierschutz ein hohes Niveau und parallel dazu gleiche Ausgangsbedingungen für die Unternehmer gewährleistet werden können. Folglich ist es nötig, der Kommission die Befugnis zu übertragen, solche Leitlinien auszuarbeiten.