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Im Interesse der Übersichtlichkeit sollten die Bestimmungen zur Durchführung dieser Zollkontingente für landwirtschaftliche Erzeugnisse in einem einzigen Rechtsakt festgelegt werden, der die Verordnung (EG) Nr. 933/2002 der Kommission ersetzt. Gemäß dem Abkommen sollten die Zollkontingente für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eröffnet werden.
Da der Zeitraum, für den die betreffenden Zollkontingente zu eröffnen sind, am 1. Januar 2005 beginnen soll, sollte diese Verordnung ab demselben Zeitpunkt…
Die jährlichen Zollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der…
Nach dem Beschluss Nr. 2/2008 (2008/957/EG) sollen die neuen Zollkontingente ab dem 1. September 2008 angewandt werden. Die vorliegende Verordnung sollte daher…
Die in dem Abkommen festgelegten Zollkontingente für Einfuhren landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Algerien sind jährliche Kontingente…
Es empfiehlt sich daher, die Zollkontingente für bestimmte in der Verordnung (EG) Nr. 379/2004 genannte Erzeugnisse für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember…
Gemäß Beschluss Nr. 2/2008 gilt das neue Zollkontingent vom 1. Januar bis zum 31. Dezember jedes Kalenderjahres. Erstmals sollte es am dritten Tag nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.