Erwägungsgrund 6 32009R0204VERORDNUNG (EG) Nr. 204/2009 DER KOMMISSION vom 16. März 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 des Rates hinsichtlich der Verlängerung der Gemeinschaftszollkontingente für Jute- und Kokoserzeugnisse sowie zur Berücksichtigung von Änderungen der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Da die Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 am 1. Januar 2009 in Kraft tritt, sollte die vorliegende Verordnung ab demselben Zeitpunkt gelten.
Erwägungsgrund 5 32009R1154VERORDNUNG (EG) Nr. 1154/2009 DER KOMMISSION vom 27. November 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 des Rates hinsichtlich der gemeinschaftlichen Zollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Israel
Da das Abkommen am 1. Januar 2010 in Kraft tritt, sollte diese Verordnung ab diesem Datum gelten.
Erwägungsgrund 4 32010R0119VERORDNUNG (EU) Nr. 119/2010 DER KOMMISSION vom 9. Februar 2010 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1233/2009 über eine besondere Marktstützungsmaßnahme im Milchsektor
Um so bald wie möglich eine einheitliche und gleichzeitige Anwendung in der gesamten Union zu gewährleisten, sollte diese Verordnung unverzüglich in Kraft…
Erwägungsgrund 13 32010R0297Die Verordnung (EG) Nr. 300/2008 gilt in vollem Umfang ab dem Zeitpunkt, der in den Durchführungsvorschriften angegeben ist, die nach den in Artikel 4 Absätze 2…
Art. 2 32009R0258VERORDNUNG (EG) Nr. 258/2009 DER KOMMISSION vom 26. März 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 595/2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des Rates über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. April 2009 mit Ausnahme von Artikel 1…
Art. 2 32009R1268VERORDNUNG (EU) Nr. 1268/2009 DER KOMMISSION vom 21. Dezember 2009 zum Ausschluss der ICES-Untergebiete 27 und 28.2 von bestimmten Fischereiaufwandsbeschränkungen und Erfassungsverpflichtungen 2010 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Dorschbestände der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2010.