Erwägungsgrund 5 32009R1161
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Bestimmungen über die Informationen zur Lebensmittelkette reibungsloser durchgeführt werden, wenn die zuständigen Behörden von Fall zu Fall zulassen können, dass die Informationen zur Lebensmittelkette den Tieren, die diese Informationen betreffen, auf dem Weg zum Schlachthof beigegeben werden anstatt dass sie 24 Stunden im Voraus übermittelt werden. Demzufolge sollte aus dieser Übergangsregelung eine dauerhafte Regelung gemacht werden.