Erwägungsgrund 13 32009R1167
Nach einem Antrag von Plada Industriale S.R.L. gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von Säuglingsfolgenahrung mit bioaktiven Bestandteilen auf Darmerkrankungen abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2008-270). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Hilft bei leichteren Darmerkrankungen (wie etwa Kolik, Verstopfung, Verdauungsproblemen)“.