Erwägungsgrund 7 32009R1167
Nach Vorlage eines Antrags von UNICER Bebidas de Portugal SGPS gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung des Mineralwassers Melgaço® bei der Reduzierung des Zuckergehalts des Blutes abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2008-219). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Der regelmäßige Verzehr des Mineralwassers Melgaço senkt den Blutzuckerspiegel im Körper“.