Erwägungsgrund 14 32009R1167
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass zwischen dem Verzehr von Säuglingsfolgenahrung mit einer festen Kombination aus kurzkettigen Galactooligosacchariden, gesäuerter Milch, Nucleotiden und beta-Palmitat und der angegebenen Wirkung kein kausaler Zusammenhang nachgewiesen wurde. Da die Angabe somit den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 nicht entspricht, sollte von einer Zulassung abgesehen werden.