Art. 19 Abs. 1 32009L0132Die Steuerbefreiung wird nur für Erbschaftsgut gewährt, das vor Ablauf einer Frist von zwei Jahren nach Inbesitznahme der Güter durch den Beteiligten…
Art. 15 Abs. 2 32009R1186Die in Artikel 12 genannten Waren können innerhalb der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Frist in mehreren Teilsendungen in den zollrechtlich freien Verkehr…
Art. 15 Abs. 2 32009L0132Die Gegenstände, für die die Befreiung gilt, können innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist in mehreren Teilsendungen eingeführt werden.
Art. 7 Abs. 2 32009R1186Das Übersiedlungsgut kann innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist in mehreren Teilsendungen in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden.
Art. 10 32009L0055RICHTLINIE 2009/55/EG DES RATES vom 25. Mai 2009 über Steuerbefreiungen bei der endgültigen Verbringung persönlicher Gegenstände durch Privatpersonen aus einem Mitgliedstaat (kodifizierte Fassung)
Abweichend von Artikel 2 Absätze 2 und 3, von Artikel 4 und von Artikel 5 Absatz 2, jedoch unbeschadet der sonstigen Bestimmungen der Artikel 2, 3 und 5, können…