Erwägungsgrund 8 32009R1186
Um eine eindeutige Rechtslage zu schaffen, müssen die Gemeinschaftsakte mit bestimmten Befreiungen, die durch die vorliegende Verordnung nicht berührt werden, einzeln angegeben werden.
Um eine eindeutige Rechtslage zu schaffen, müssen die Gemeinschaftsakte mit bestimmten Befreiungen, die durch die vorliegende Verordnung nicht berührt werden, einzeln angegeben werden.