Erwägungsgrund 3 32009L0132
Nach Artikel 145 der Richtlinie 2006/112/EG hat die Kommission dem Rat Vorschläge für die Aufstellung gemeinschaftlicher Steuerregeln zur genaueren Beschreibung des Geltungsbereichs der Steuerbefreiungen nach den Artikeln 143 und 144 der genannten Richtlinie und der praktischen Einzelheiten ihrer Durchführung zu unterbreiten.