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Nach der Verordnung (EG) Nr. 2007/2000 muss bei der Einfuhr im Rahmen der vorgesehenen Baby-beef-Kontingente aus Bosnien und Herzegowina sowie aus den Zollgebieten Serbiens und des Kosovo zu Kontrollzwecken ein Echtheitszeugnis vorgelegt werden, mit dem bescheinigt wird, dass die Waren Ursprungserzeugnisse des Landes sind, das das Zeugnis ausgestellt hat, und dass sie der Definition gemäß Anhang II der genannten Verordnung genau entsprechen. In dem Bemühen um Harmonisierung sollte auch für Einfuhren im Rahmen der Kontingente für Baby-beef mit Ursprung in Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Montenegro die Vorlage eines Echtheitszeugnisses vorgeschrieben werden, aus dem hervorgeht, dass die Waren Ursprungserzeugnisse des ausstellenden Landes sind und der Definition gemäß Anhang III des Stabilisierungs- und Assoziationsabkommens mit Kroatien bzw. mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien oder gemäß Anhang II des Interimsabkommens mit Montenegro genau entsprechen. Außerdem sind das Muster der Echtheitszeugnisse und Vorschriften für ihre Verwendung festzulegen.
Jedem Antrag auf Einfuhrlizenz im Rahmen der in Artikel 1 genannten Kontingente muss ein von den Behörden des in Anhang II genannten Ausfuhrlandes oder…
In Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2007/2000 des Rates vom 18. September 2000 zur Einführung besonderer Handelsmaßnahmen für die am Stabilisierungs-…
Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2234/2003 der Kommission vom 23. Dezember 2003 mit Durchführungsbestimmungen zu der Anwendung der Zollkontingente für…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1189/2008 der Kommission muss jedem Antrag auf Einfuhrlizenz im Rahmen der in Artikel 1 der Verordnung genannten Kontingente ein…
Text von Bild 1. Versender (Name und vollständige Anschrift) ZEUGNIS Nr. 0000 ORIGINAL KOSOVO (1) 2. Empfänger (Name und vollständige Anschrift)…
Text von Bild 1. Versender (Name und vollständige Anschrift) ZEUGNIS Nr. 0000 ORIGINAL EHEMALIGE JUGOSLAWISCHE REPUBLIK MAZEDONIEN 2. Empfänger (Name und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.