Erwägungsgrund 17 32009R1221
Die Organisationen sollten in regelmäßigen Abständen Umwelterklärungen erstellen und öffentlich zugänglich machen, in denen die Öffentlichkeit und andere interessierte Kreise über die Einhaltung aller einschlägigen Umweltvorschriften durch die betreffende Organisation sowie über deren Umweltleistung informiert werden.