Erwägungsgrund 17 32022R0922
Die Evaluierungs- und Überwachungstätigkeiten sollten von Teams durchgeführt werden, die sich aus Vertretern der Kommission und von den Mitgliedstaaten benannten Sachverständigen zusammensetzen. Diese Vertreter und Sachverständigen sollten über geeignete Qualifikationen verfügen, einschließlich solider theoretischer Kenntnisse und Erfahrungen, und sollten die einschlägigen bestehenden Schulungen absolviert haben. Die Kommission sollte sicherstellen, dass die Schulungen für Sachverständige für Schengen-Evaluierungen für alle relevanten Politikbereiche durchgeführt werden und auch die Grundrechtskomponenten und das ordnungsgemäße Funktionieren der Behörden umfassen. Bezüglich der Schulungen, die ein Sachverständiger erhält, um Sachverständiger für Schengen-Evaluierungen zu werden, sollte die Berücksichtigung seiner mit diesen Schulungen erworbenen Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten auf nationaler Ebene möglich sein. Sind für einen Politikbereich keine Schulungen verfügbar, was zu einem Mangel an geschulten Sachverständigen führen würde, so sollte ein Sachverständiger, der Sachverständiger für Schengen-Evaluierungen werden möchte, eine Evaluierungsmission als Sachverständiger in Schulung begleiten können.