Art. 38 Abs. 2 32009R1224Fangkapazität
Nach dem Verfahren gemäß Artikel 119 können Durchführungsbestimmungen zu diesem Artikel erlassen werden, insbesondere bezüglich
Art. 15b Abs. 2 32009R1224Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu den Fischereilogbuchvorschriften
Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten Durchführungsbestimmungen fest für: Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 119…
Art. 55 Abs. 6 32009R1224Freizeitfischerei
Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten Durchführungsbestimmungen erlassen, die Folgendes betreffen: Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß…
Art. 37 Abs. 4 32009R1224Ausgleichsmaßnahmen
Die Durchführungsbestimmungen zu diesem Artikel und insbesondere zur Festsetzung der betreffenden Mengen werden nach dem Verfahren gemäß Artikel 119 erlassen.
§ 15 Abs. 1 Nr. 5 SeeFischGGesetz zur Regelung der Seefischerei und zur Durchführung des Fischereirechts der Europäischen Union
das Verfahren bei der Überwachung der Fischereiaufwandsregelungen nach den Artikeln 26 bis 32 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009, insbesondere bei der…