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Die Kontrolltätigkeiten und -methoden sollten sich auf das Risikomanagement unter systematischer und umfassender Verwendung von Abgleichverfahren durch die Mitgliedstaaten stützen. Zudem müssten die Mitgliedstaaten sachdienliche Informationen untereinander austauschen.
Es ist angezeigt, die Bedingungen, die Verfahren und die Häufigkeit der Kontroll-, Inspektions- und Überprüfungstätigkeiten der Mitgliedstaaten nach den…
Alle Mitgliedstaaten sollten gemeinsame wesentliche Anforderungen an die Aufsicht beachten, damit bei qualifizierten Vertrauensdiensten überall ein…
Die Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten sollte gefördert werden, um so für eine einheitlichere Durchführung der Inspektions- und…
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Informationen zur Risikoanalyse von einer einzigen Stelle koordiniert werden.
Um die Risiken für die Union, ihre Bürger und ihre Handelspartner so gering wie möglich zu halten, sollte die einheitliche Durchführung von Zollkontrollen durch…
Auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen prüfen die Mitgliedstaaten und die Kommission gemeinsam die Zuverlässigkeit und Relevanz der Kriterien gemäß Anhang…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.