Erwägungsgrund 22 32021L0555
Von dieser Richtlinie unberührt bleiben sollten Regelungen der Mitgliedstaaten, die rechtmäßige Transaktionen von Feuerwaffen, wesentlichen Bestandteilen und Munition betreffen, die über einen Versandhandel, das Internet oder einen Fernabsatzvertrag gemäß der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen, beispielsweise in Form von Katalogen für Online-Auktionen, Kleinanzeigen oder per Telefon oder elektronischer Post. Dabei ist es jedoch unverzichtbar, dass die Identität der an diesen Transaktionen beteiligten Parteien und ihre Berechtigung, solche Transaktionen durchzuführen, überprüfbar sind und tatsächlich überprüft werden. Mit Blick auf die Käufer ist es daher angemessen, dafür zu sorgen, dass ihre Identität und gegebenenfalls die Tatsache, dass sie über eine Genehmigung für den Erwerb einer Feuerwaffe, wesentlicher Bestandteile oder Munition verfügen, vor oder spätestens bei der Lieferung durch einen Waffenhändler oder Makler mit Genehmigung oder Zulassung oder eine Behörde oder einen Vertreter einer Behörde überprüft werden.