Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, die Anlandungen in ihren Häfen zu überwachen. Deshalb sollte vorgesehen werden, dass Fischereifahrzeuge, die in Fischereien tätig sind, für die ein Mehrjahresplan gilt, die Fischereilogbuchdaten elektronisch aufzeichnen müssen, die Behörden des Mitgliedstaats, in dessen Häfen sie anlanden möchten, von ihrer Absicht in Kenntnis setzen müssen. Den Mitgliedstaaten sollte es gestattet sein, den Zugang zu verwehren, wenn die geforderten Angaben unvollständig sind.
Die zuständigen Behörden der Küstenmitgliedstaaten akzeptieren die elektronischen Meldungen des Flaggenmitgliedstaats, die die Daten der Fischereifahrzeuge…
Kapitäne von Fischereifahrzeugen der Union , die bis zum Inkrafttreten der Bestimmungen gemäß Artikel 15 Absatz 3 nicht verpflichtet sind, Fischereilogbuchdaten…
Zum Zeitpunkt der Anlandung sollten die Eintragungen in die Fischereilogbücher der Fischereifahrzeuge überprüft werden. Dementsprechend sollten die Personen,…
Die Mitgliedstaaten sollten die Tätigkeiten ihrer Fischereifahrzeuge innerhalb und außerhalb der Gemeinschaftsgewässer überwachen. Zur Erleichterung einer…
Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass seine fangberechtigten Fischereifahrzeuge eine vorherige Genehmigung für Umladungen im Hafen einholen. Die…
Es sollte sichergestellt werden, dass ein elektronischer Datenaustausch mit anderen Mitgliedstaaten und der Kommission oder der von ihr bezeichneten Stelle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.