Erwägungsgrund 15 32024R2594
Um künftige NEAFC-Empfehlungen zur Änderung oder Ergänzung der in dieser Verordnung genannten Empfehlungen rasch in Unionsrecht umzusetzen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Rechtsakte in Bezug auf die Änderung von Bestimmungen über Folgendes zu erlassen: Verfahren für Mitteilungen an Kontaktstellen, Übermittlung von Mitteilungen und Genehmigungen von Fischereifahrzeugen, Mitteilung von Umladungen, Mitteilungen an das NEAFC-Sekretariat, Gesamtmeldung von Fängen und Fischereiaufwand, Anmeldung von Einsätzen von Inspektionsschiffen und -flugzeugen, Meldung von Verstößen, Überwachungsverfahren und Verfahren für die Meldung von Verstößen; Anforderungen an Staupläne, Liste der regulierten Ressourcen, Indikatorarten für gefährdete marine Ökosysteme (VME), Koordinaten der bestehenden Grundfischereigebiete, technische Maßnahmen im Regelungsbereich; Datenelemente von Mitteilungen, des Produktionslogbuchs, des elektronischen Fischereilogbuchs und der Anlandehafen-Meldungen; Datenübermittlungsformate, Verfahren für Fischereiüberwachungszentren zur manuellen Validierung von Mitteilungen; Datenelemente für die Meldung von Inspektoren und Kontrollplattformen, Überwachungstätigkeiten sowie Sichtungsmeldungen und Überwachungsberichte; Muster für Inspektionsberichte, Vorschriften für die Konstruktion und Verwendung der Lotsenleiter, Datenelemente für die Meldung der Benennung von Anlandehäfen; und Muster für Formblätter für Hafenstaatkontrollen.