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Da die Bewirtschaftung der Fischereiressourcen auf der Grundlage der Fangmöglichkeiten erfolgt, sollte sichergestellt werden, dass die Fänge und der Fischereiaufwand korrekt aufgezeichnet und mit den Quoten und den Fischereiaufwandszuteilungen des Flaggenmitgliedstaats verrechnet werden. Die Fischereien sind zu schließen, wenn die verfügbare Quote oder die Aufwandszuteilung ausgeschöpft ist.
eine Quote durch die Fänge aus einem Bestand oder einer Bestandsgruppe, der bzw. die einer Quote des Mitgliedstaats unterliegt, als ausgeschöpft zu gelten hat;
der ihrem Flaggenmitgliedstaat zugewiesene höchstzulässige Fischereiaufwand für das betreffende geografische Gebiet und die betreffende Fischerei ausgeschöpft…
die Abzüge bei den Fangmöglichkeiten der Mitgliedstaaten, die überfischt haben, proportional zum Umfang der Überschreitung der Fangmöglichkeiten;
Um die Einhaltung der Fangbeschränkungen für quotengebundene Bestände zu gewährleisten, muss die Kommission den Zeitpunkt festsetzen, zu dem die zugeteilte…
Um die Einhaltung der Fangbeschränkungen für quotengebundene Bestände zu gewährleisten, muss die Kommission den Zeitpunkt festsetzen, zu dem die zugeteilte…
Die Kommission sollte ermächtigt werden, bei Ausschöpfung der Quote eines Mitgliedstaats oder der TAC insgesamt eine Fischerei schließen zu können. Außerdem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.